Ordnungsmaßnahmen nach § 53 des Schulgesetzes NRW 1. Erzieherische Einwirkungen Gemäß §53(1) SchulG können erzieherische Einwirkungen angewendet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler seine Pflichten verletzt. Erzieherische Einwirkungen gegen…
Die WiIly-Brandt-Schule hat sich vor einiger Zeit auf den Weg gemacht, die eigenen Schulregeln zu revidieren und weiter zu entwickeln. In diesen Prozess wurden Eltern, Schülerinnen und Schüler als auch…
Schülerinnen und Schüler dürfen nie unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben. Arztbesuche werden möglichst auf die Nachmittage gelegt. Stunden, in denen ich unentschuldigt fehle, werden bei der Leistungsbewertung als nicht erbrachte Leistungen…