Teilkonferenz Ordnungsmaßnahmen

Ordnungsmaßnahmen nach § 53 des Schulgesetzes NRW 1. Erzieherische Einwirkungen Gemäß §53(1) SchulG können erzieherische Einwirkungen angewendet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler seine Pflichten verletzt. Erzieherische Einwirkungen gegen mehrere Schülerinnen und Schüler sind nur zulässig, wenn das Fehlverhalten jeder oder…

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Schulkleidung

Die WiIly-Brandt-Schule hat sich vor einiger Zeit auf den Weg gemacht, die eigenen Schulregeln zu revidieren und weiter zu entwickeln. In diesen Prozess wurden Eltern, Schülerinnen und Schüler als auch das Kollegium gleichermaßen mit einbezogen. "Unsere Schule existiert schon seit über 25…

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Krankmeldung

Schülerinnen und Schüler dürfen nie unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben. Arztbesuche werden möglichst auf die Nachmittage gelegt. Stunden, in denen ich unentschuldigt fehle, werden bei der Leistungsbewertung als nicht erbrachte Leistungen betrachtet. Eltern/Erziehungsberechtigten benachrichtigen deshalb bis 8.00 Uhr am ersten Tag der Erkrankung…

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