Krankmeldung

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Schülerinnen und Schüler dürfen nie unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben. Arztbesuche werden möglichst auf die Nachmittage gelegt. Stunden, in denen ich unentschuldigt fehle, werden bei der Leistungsbewertung als nicht erbrachte Leistungen betrachtet.

Eltern/Erziehungsberechtigten benachrichtigen deshalb bis 8.00 Uhr am ersten Tag der Erkrankung die Schule (siehe unten). Am ersten Tag des Schulbesuchs nach der Erkrankung werden über das Logbuch (Sek I)/Entschuldigungsformular (Sek II) mit der Entschuldigung unaufgefordert die Stunden entschuldigt. „Sammelentschuldigungen“ für mehrere Fehlzeiten werden nicht anerkannt.

Das Fehlen am letzten Tag vor bzw. ersten Tag nach den Ferien und das Fehlen bei Klausuren (Sek II) muss mit einem ärztlichen Attest entschuldigt werden.

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen darf, entschuldigt dies im Logbuch oder über ein ärztliches, zeitlich befristetes Attest.

Krankmeldungen Klasse 5 – 10:

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