Schülerinnen und Schüler dürfen nie unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben. Arztbesuche werden möglichst auf die Nachmittage gelegt. Stunden, in denen ich unentschuldigt fehle, werden bei der Leistungsbewertung als nicht erbrachte Leistungen betrachtet.
Eltern / Erziehungsberechtigte müssen die Fehlzeiten noch entschuldigen. Am ersten Tag nach der Erkrankung entschuldigen die Schüler:innen die Fehlstunden unaufgefordert über das Logbuch (Sek I) bzw. das Entschuldigungsformular (Sek II). Entschuldigungen, die mehrere Fehlzeiten zusammenfassen („Sammelentschuldigungen“), akzeptieren wir nicht.
Das Fehlen am letzten Tag vor bzw. ersten Tag nach den Ferien und das Fehlen bei Klausuren (Sek II) muss mit einem ärztlichen Attest entschuldigt werden.
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen darf, entschuldigt dies im Logbuch oder über ein ärztliches, zeitlich befristetes Attest.
Krankmeldungen Klasse 5 – 10:
Via UntisMobile (bevorzugt) oder Sekretariat: 0208 / 455 4400 und 455 4427
Krankmeldungen Oberstufe
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